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Waldbrände: Reiserechtsexperte zu Storno und Entschädigungen

Reiserechtsexperte Roosbeh Karimi klärt zum Thema Storno und Entschädigungen auf

Reiserechtsexperte Roosbeh Karimi klärt zum Thema Storno und Entschädigungen auf. Foto: Karimi.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Waldbrände in Griechenland, insbesondere auf Rhodos, halten nicht nur die Einsatzkräfte vor Ort in Atem. Auch Reiseverkäufer haben derzeit alle Hände voll zu tun, um die Fragen ihrer Kunden zu beantworten und mit ihnen und den Veranstaltern Lösungen zu finden. Und auch, wenn Reiseexperten am Counter keine Rechtsberatung geben dürfen, so sind bei ihnen bereits die ersten Fragen aufgelaufen, die Reiserechtsexperte Roosbeh Karimi aus Berlin im Gespräch mit touristik aktuell beantwortet.

Herr Karimi, können Kunden ihre Pauschalreise wegen der Waldbrände kostenfrei stornieren?

Man muss genau schauen, wohin und wann die Urlauber fliegen. Die Brände auf Rhodos wüten im Südosten der Insel. Wenn die Urlauber jedoch zum Beispiel im Norden untergebracht sind, werden sie nicht unmittelbar von den Bränden betroffen sein, auch wenn man vielleicht den Rauch sieht und riecht. Ob das für ein kostenfreies Storno ausreicht, das müssen Gerichte klären. Ist allerdings das Hotel direkt betroffen, können Urlauber natürlich wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände kostenfrei stornieren – allerdings nicht, wenn sie erst in mehr als vier Wochen dorthin fliegen. Da müssen sie noch abwarten.

Gibt es eine Entschädigung, wenn Kunden die Reise abbrechen mussten?

Wenn sie nach Hause geflogen werden, gibt es keine Entschädigung. Urlauber erhalten lediglich den Reisepreis für die entgangenen Urlaubstage und Leistungen zurück. Das ist meist nicht sehr viel. Darüber hinaus könnte man schauen, ob der Aufenthalt im Hotel bereits zuvor beeinträchtigt war und man einen Reisemangel aufgrund zum Beispiel von Schmutz geltend machen kann.

Was passiert, wenn man in ein anderes Hotel umziehen muss?

Dann bekommt man für den Umzugstag anteilig den Reisepreis erstattet. Man muss darauf achten, dass man in ein gleichwertiges oder höherwertiges Hotel untergebracht wird. Falls das nicht der Fall ist, kann man Reisepreisminderungsansprüche geltend machen.

Wird man entschädigt, wenn der Veranstalter aufgrund der Waldbrände die Pauschalreise storniert?

Nein. Man erhält ausschließlich den Reisepreis zurück. Denn genau wie Urlauber, können auch Veranstalter aufgrund unvorhergesehener, außergewöhnlicher Ereignisse wie bei diesem Brand auf Rhodos zurücktreten. Das Problem wird nur sein, dass Urlauber auf die Schnelle vermutlich kaum eine Reise zum selben Preis finden werden. Das ist dann sehr ärgerlich. Aber eine Entschädigung gibt es nicht.

 
Ute Fiedler