Kreuzfahrten

Hapag-Lloyd Cruises: Keine Antarktis-Saison für Hanseatic Spirit

Die Hanseatic Spirit wird im kommenden Winter nicht wie geplant in der Antarktis, sondern stattdessen in Skandinavien eingesetzt

Die Hanseatic Spirit wird im kommenden Winter nicht wie geplant in der Antarktis, sondern stattdessen in Skandinavien eingesetzt. Foto: Hapag-Lloyd Cruises

Hapag-Lloyd Cruises hat die kommende Antarktis-Saison der Hanseatic Spirit gestrichen. Sämtliche Reisen im Zeitraum 31. Oktober 2024 bis 22. April 2025 wurden abgesagt. Grund ist das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Betroffene Reisebüros kritisieren in einem Online-Forum das Fehlen einer entsprechenden Frist.

Schwesterschiffe bleiben in der Antarktis

Mindestens 150 Teilnehmer wären laut Reedereiangaben Voraussetzung für die Durchführung der Antarktis-Reisen des auf 200 Passagiere ausgelegten Schiffes gewesen. Da man diese Zahl „bisher nicht erreicht hatte“, habe man sich entschieden, die Routen für den genannten Zeitraum „anzupassen“, heißt es auf Nachfrage von touristik aktuell.

Konkret wird die Hanseatic Spirit in der Wintersaison nun Kreuzfahrten in Skandinavien ab/bis Hamburg beziehungsweise Kiel unternehmen, heißt es. Am 22. April 2025 kehrt sie auf Madeira zurück in den bisher veröffentlichten Fahrplan. Die Schwesterschiffe Hanseatic Nature und Hanseatic Inspiration werden wie geplant in der Antarktis eingesetzt.

Alle Kunden erfolgreich umgebucht

Mit der frühen Absage der Reise – gesetzlich gilt laut AGB eine Absage von mindestens 20 Tagen vor Reisebeginn – wollte Hapag-Lloyd Cruises für Planungssicherheit sowohl im eigenen Haus als auch bei Kunden und Reisebüros sorgen. Man habe „jahrelange Erfahrung“ im Buchungsverhalten für polare Reisen und habe sich aufgrund des aktuellen Buchungsstandes für eine „proaktive Entscheidung“ entschlossen.

Die Resonanz der Kunden sei „durchweg positiv“ heißt es aus Hamburg. Man habe allen Betroffenen gleichwertige Reisen auf den Schwesterschiffen unterbreiten können, sämtliche Kunden seien umgebucht worden. Insofern würden Reisebüros auch ihre Provision behalten. 

Reisebüros monierten fehlende Transparenz

Zuvor hatten einige Reisebüros Provisionsausfälle durch die Umroutung befürchtet, wie in dem Forum zu lesen war. Sie monierten fehlende Transparenz. Demnach gebe es keine einsehbaren Informationen der Reederei darüber, bis zu welcher Frist die Mindestteilnehmerzahl erreicht werden muss und ab wann die Reise wegen zu geringer Resonanz abgesagt werden kann.

So gehe es natürlich nicht, meint Reiserechtsexperte Ernst Führich und erklärt: „Der Reiseveranstalter hat vorvertragliche Informationspflichten und muss den Kunden unterrichten über die für die konkrete Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl sowie die Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin dem Reisenden die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss.“ Dies sei in § 651h Absatz 4 BGB und in Artikel 250 § 3 Nr. 5 EGBGB geregelt und somit „zwingendes Recht“, erläutert Führich.

„Der Reiseveranstalter kann also keine anderen AGB-Klauseln verwenden oder so tun, als ob diese Vorschriften für ihn Luft sind.“ Betroffene Kunden haben laut dem Reiserechtler einen Anspruch auf Schadenersatz, „wenn sie konkrete nachweisbare Ausfallschäden hätten“.

 
Christofer Knaak, Matthias Gürtler