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FTI-Insolvenz: Alle Reisen bis 5. Juli abgesagt

Klappt es mit meinem FTI-Urlaub oder nicht? Zumindest bis 5. Juli steht nun fest: Die Reisen finden nicht statt

Klappt es mit meinem FTI-Urlaub oder nicht? Zumindest bis 5. Juli steht nun fest: Die Reisen finden nicht statt. Foto: http://www.fotogestoeber.de/istock

Der vorläufige Insolvenzverwalter von FTI, Axel Bierbach, folgt einem dringenden Wunsch von Kunden, Reisevertrieb und Airlines und sorgt zumindest für die nächsten Wochen für Klarheit: Ab sofort sind alle gebuchten Reisen bis 5. Juli abgesagt.

Wann die Kunden die schriftlichen Stornos erreichen, ist nicht bekannt. Dennoch können sie nun einen Alternativurlaub buchen, ohne Angst haben zu müssen, am Ende eine Doppelbuchung zu haben.

Genau dafür hatten viele Veranstalter zwar schon Sonderregelungen eingeführt. Die klare Absage für alle Reisen bis einschließlich 5. Juli ist dennoch eine äußerst wichtige Botschaft.

Das Unternehmen hat bereits begonnen, die betroffenen Kunden und die Leistungspartner über die Stornierungen zu informieren.

Ab 6. Juli? „Es laufen Verhandlungen mit Wettbewerbern“

Wie es nach dem 5. Juli weitergeht, ist offen. Für die Durchführung dieser Reisen „erscheint eine Lösung möglich, aber nicht in den nächsten Tagen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung von FTI. Und weiter im Wortlaut von Axel Bierbach: „Es laufen intensive Verhandlungen mit Wettbewerbern, in denen wir ausloten, ob eine Übernahme von Pauschalreisen möglich und praktisch durchführbar ist.“

Big Extra: Reiseabsagen seit Montag, Insolvenz seit gestern

Die aktuelle Entscheidung betrifft alle Pauschalreisen, Einzelbuchungen und Einzelleistungen, die Kunden für diesen Zeitraum über die FTI Touristik GmbH, die Vertriebsmarke 5vorFlug und die BigXtra Touristik GmbH gebucht haben.

Die zum FTI-Konzern gehörige Tochtergesellschaft Big Xtra Touristik GmbH hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, ebenfalls einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen in München wurde auch für diese Gesellschaft zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Ab wann der Antrag auf Erstattung angezahlter Kundengelder eingereicht werden kann, ist bislang nicht bekannt. Fakt ist: Die Kunden erhalten ihr Geld zurück, der Topf des Deutschen Reisesicherungsfonds ist gut gefüllt.

Einen Überblick zu allen News und Hintergründen zur Insolvenz von FTI sowie einen ausführlichen Überblick über Alternativangebote anderer Veranstalter finden Sie unter www.touristik-aktuell.de/fti.

Matthias Gürtler