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FTI verzichtet vorerst auf Restzahlungen 

Erleichterung bei Kunden und Reisebüros: FTI verlangt vorerst keine Restzahlungen. Foto: FTI

Erleichterung bei Kunden und Reisebüros: FTI verlangt vorerst keine Restzahlungen. Foto: FTI

Die von der Insolvenz der FTI Touristik GmbH betroffenen Veranstaltermarken FTI, Big Xtra und 5vorFlug werden für bereits gebuchte Reisen vorerst keine Restzahlungen verlangen. Damit müssen Kunden weder ihrer Kreditkarte ein neues Limit einräumen (um automatische Abbuchungen zu verhindern) noch müssen sie fürchten, von FTI eine Zahlungsaufforderung zu erhalten. 

Die jüngste Entscheidung dürfte vielen Kunden und Reisebüros eine große Verunsicherung nehmen. Sie gilt vorerst für alle Reisen ab dem 6. Juli. Abreisen bis 5. Juli wurden am vergangenen Freitagabend komplett storniert. 

Reisen ab 6. Juli: Experten rechnen mit Absage

Wie es mit Reisen ab dem 6. Juli weitergehen wird, soll sich in Kürze entscheiden. Experten bezweifeln, dass sich ein anderer Veranstalter finden wird, der die Reisen übernimmt.

Zwar überlegt Anex Tour, Türkei-Buchungen zu übernehmen. Aber auch das ist fraglich, da die juristischen Hürden hoch und die finanziellen Risiken schwer kalkulierbar sind.  

Weitere Anzahlungen? Auch juristisch abzulehnen

Auch ohne die Entscheidung des Insolvenzverwalters sind Juristen der Meinung, dass betroffene Kunden in der aktuellen Situation  nicht genötigt werden können, ihre Restzahlung für eine Buchung zu tätigen. Denn sie wüssten ja gar nicht, ob die Reise überhaupt stattfindet.

Rechtliche Grundlage dafür ist das BGB, Paragraph 321 „Unsicherheitseinrede“. Dort steht wörtlich: „Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird.“

Einen Überblick zu allen News und Hintergründen zur Insolvenz von FTI finden Sie unter www.touristik-aktuell.de/fti.

Matthias Gürtler